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Kategorie: Umweltbeauftragte in Gemeinden, Dekanaten und Einrichtungen
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Gemäß §20 KGBauVO ist der/die Umweltbeauftragte einer Kirchengemeinde von Anfang an in Überlegungen zur Bauplanung einzubeziehen. Die Stellungnahme des/der Umweltbeauftragten muss mit dem Antrag auf Genehmigung/landeskirchlichen Zuschuss eingereicht werden.
Zustimmungserklärung zur Datennutzung im Rahmen einer ehrenamtlichen Mitarbeit als Umweltbeauftragte/r einer Kirchengemeinde/ eines Dekanatsbezirks/ eines Kirchenkreises einer Einrichtung.